Frühpensionierung in der Schweiz: Vorbezug, Kosten und AHV-Beiträge
Der Beitrag des VZ VermögensZentrum erklärt, was bei einer Frühpensionierung zu beachten ist. Pensionskassen erlauben den Vorbezug meist ab 58 oder 60 Jahren, die AHV-Rente ab 63. Ein Vorbezug kürzt die Renten lebenslang; bei der AHV um 6,8 Prozent pro Jahr. Zur Überbrückung dienen unter anderem Überbrückungsrente, Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben. Frühpensionierte müssen bis zum Referenzalter AHV-Beiträge als Nichterwerbstätige zahlen. Als Kosten nennt der Text für eine Pensionierung mit 64 Jahren 92'600 Franken, mit 60 Jahren 447'800 Franken. Der Bundesrat will das Mindestalter für Guthaben der 2. Säule und der Säule 3a auf 63 anheben.