Säule 3a: Maximalbeträge 2026 und 2027, Frist und Nachzahlung
Der Beitrag nennt die Höchstbeträge für die Säule 3a. 2026 sind es mit Pensionskasse 7’258 Franken, ohne Pensionskasse 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36’288 Franken. Massgebend ist die Gutschrift bis zum 31. Dezember. Ab 2027 gelten laut Bundesratsbeschluss vom 2. Oktober 2026 7’373 beziehungsweise 36’864 Franken. Verpasste Beiträge lassen sich seit 2025 nachzahlen, erstmals im Steuerjahr 2026 für 2025; frühere Lücken verfallen. Behandelt werden zudem mehrere Konten mit gestaffeltem Bezug, Anlageformen und die Abgrenzung zur Säule 3b.
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